
Schulzeitverkürzung
Die Verkürzung der Schulzeit an Gymnasien auf 12 Jahre verunsichert viele Eltern und Schüler. Es stellt sich die Frage, wann unter diesen Bedingungen der richtige Zeitpunkt für ein Austauschjahr ist und welche Möglichkeiten sich bieten. Neben individuellen Aspekten sind in erster Linie die Regelungen der einzelnen Bundesländer von Bedeutung. Ein Auslandsaufenthalt ist auf jeden Fall kein verlorenes Jahr, sondern immer ein Gewinn für die persönliche Zukunft.
Die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes sind weiterhin gegeben - informieren Sie sich!
KMK-Beschluss:
Im Juni 2006 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen, dass die Mobilität von Jugendlichen europa- und weltweit erhöht werden soll. Sowohl bei Auslandsjahren als auch bei Umzügen, soll es möglich sein, die Schulleistungen in die Oberstufe einzubringen. Die einzelnen Bundesländer müssen diese Vereinbarung bis spätestens 2011 umsetzen.
Folgende Informationen als Hilfestellung:
Auslandsaufenthalt in der 10. Klasse
Programmbeginn: nach der 9. Klasse
Anerkennung der Leistungen: möglich, Absprache mit der jeweiligen Schule notwendig
Im Anschluss an das Austauschjahr: 11. und 12. Klasse in Deutschland
Zusätzliches Jahr zwischen der 10. und 11. Klasse
Programmbeginn: nach der 10. Klasse
Anerkennung der Leistungen: nicht möglich
Im Anschluss an das Austauschjahr: 11. und 12. Klasse in Deutschland
Auslandsaufenthalt in der 11. Klasse (bisher nur in RP möglich, Entscheidungen für alle anderen BL stehen noch aus)
Programmbeginn: nach der 10. Klasse
Anerkennung der Leistungen: Anerkennung für das Abitur gemäß Regelungen des BL möglich. Absprache mit der jeweiligen Schule notwendig, ggf. Rückgriff auf Leistungen aus der 10. Klasse.
Im Anschluss an das Austauschjahr: 12. Klasse in Deutschland
Richtlinien der Bundesländer:
Zu den Möglichkeiten einer Anerkennung von Auslandschuljahren trifft jedes Bundesland eigene Regelungen. Der AJA (Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen), dem auch wir angehören, hat in Zusammenarbeit mit den Kultusbehörden der einzelnen Bundesländer Informationen herausgegeben. Derzeit können wir Flyer für Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Sachsen zum Herunterladen anbieten.
aja-info-flyer_anerkennung_baden-wuerttemberg.pdf Baden-Württemberg |
aja-info-flyer_anerkennung_bayern.pdf Bayern |
aja-info-flyer_anerkennung_niedersachsen.pdf Niedersachsen |
aja-info-flyer_anerkennung_sachsen.pdf Sachsen |
aja-info-flyer-anerkennung-hamburg-online.pdf Hamburg |
aja-info-flyer-anerkennung-mv.pdf Mecklenburg-Vorpommern |
aja-info-flyer-anerkennung-brandenburg.pdf Brandenburg |
Nordrhein-Westfalen |
aja-info-flyer-sachsen-anhalt.pdf Sachsen-Anhalt |
Hessen |
Thüringen |
Weiterführende Informationen sind aktuell auf der AJA homepage einsehbar.

