English Kontakt Impressum Sitemap
sehen, erleben, verstehen
  • Home
  • Verein
  • Schüleraustausch
  • Warum ein Auslandsschuljahr?
  • Schulzeitverkürzung
  • Langzeitprogramme
  • Kurzzeitprogramme
  • Pädagogenfortbildungen
  • Sprachenprogramme
  • Gastfamilien gesucht
  • Stipendien und Förderer
  • Freunde & Partner
  • Termine
  • Aktuelles
  • Presse & Newsletter
  • LogIn
  •  

    Schulzeitverkürzung

    Die Verkürzung der Schulzeit an Gymnasien auf 12 Jahre verunsichert viele Eltern und Schüler. Es stellt sich die Frage, wann unter diesen Bedingungen der richtige Zeitpunkt für ein Austauschjahr ist und welche Möglichkeiten sich bieten. Neben individuellen Aspekten sind in erster Linie die Regelungen der einzelnen Bundesländer von Bedeutung. Ein Auslandsaufenthalt ist auf jeden Fall kein verlorenes Jahr, sondern immer ein Gewinn für die persönliche Zukunft.

    KMK-Beschluss:

    Im Juni 2006 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen, dass die Mobilität von Jugendlichen europa- und weltweit erhöht werden soll. Sowohl bei Auslandsjahren als auch bei Umzügen, soll es möglich sein, die Schulleistungen in die Oberstufe einzubringen. Die einzelnen Bundesländer müssen diese Vereinbarung bis spätestens 2011 umsetzen.

    Den Wortlaut des Beschlusses stellen wir zum Herunterladen zur Verfügung.

    KMK-Vereinb-z-Gestalt-d-gymOb-i-d-SekII.pdf

    Die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes sind weiterhin gegeben:

    •    Bereits nach der 9. Klasse kann man ein Austauschjahr absolvieren und sich die 10. Klasse, die man im Ausland verbracht hat, in Deutschland anerkennen lassen.
    •    Austauschschüler können zwischen der 10. und 11. Klasse ein zusätzliches Schuljahr im Ausland einschieben. Eine Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen ist jedoch ausgeschlossen.
    •    Die im Juni 2006 abgehaltenen Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz (KMK) hat den Beschluss getroffen, dass Schüler in Zukunft auch die Möglichkeit haben sollen, sich bei verkürzter Schulzeit die 11. Klasse im Ausland anerkennen zu lassen. Eine derartige Durchführung ist bis jetzt in noch keinem Bundesland umgesetzt worden, soll aber z.B. in Rheinland-Pfalz (RP) bald schon zur Praxis werden.

    Schüler mit 13 Jahren bis zum Abitur können sich weiterhin die 11. Klasse im Ausland anerkennen lassen oder aber ein zusätzliches Jahr zwischen der 11. und 12. Klasse einschieben, unter Verzicht auf die Anerkennung der Leistungen aus diesem Schuljahr.

    Folgende Informationen als Hilfestellung:

    Auslandsaufenthalt in der 10. Klasse

    Programmbeginn: nach der 9. Klasse

    Anerkennung der Leistungen: möglich, Absprache mit der jeweiligen Schule notwendig

    Im Anschluss an das Austauschjahr: 11. und 12. Klasse in Deutschland

    Zusätzliches Jahr zwischen der 10. und 11. Klasse

    Programmbeginn: nach der 10. Klasse

    Anerkennung der Leistungen: nicht möglich

    Im Anschluss an das Austauschjahr: 11. und 12. Klasse in Deutschland

    Auslandsaufenthalt in der 11. Klasse (bisher nur in RP möglich, Entscheidungen für alle anderen BL stehen noch aus)

    Programmbeginn: nach der 10. Klasse

    Anerkennung der Leistungen: Anerkennung für das Abitur gemäß Regelungen des BL möglich. Absprache mit der jeweiligen Schule notwendig, ggf. Rückgriff auf Leistungen aus der 10. Klasse.

    Im Anschluss an das Austauschjahr: 12. Klasse in Deutschland

    Richtlinien der Bundesländer:

    Zu den Möglichkeiten einer Anerkennung von Auslandschuljahren trifft jedes Bundesland eigene Regelungen. Der AJA (Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen), dem auch wir angehören, hat in Zusammenarbeit mit den Kultusbehörden der einzelnen Bundesländer Informationen herausgegeben. Derzeit können wir Flyer für Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Sachsen zum Herunterladen anbieten.

    aja-info-flyer_anerkennung_baden-wuerttemberg.pdf

    Baden-Württemberg

    aja-info-flyer_anerkennung_bayern.pdf

    Bayern

    aja-info-flyer_anerkennung_niedersachsen.pdf

    Niedersachsen

    aja-info-flyer_anerkennung_sachsen.pdf

    Sachsen

    aja-info-flyer-anerkennung-hamburg-online.pdf

    Hamburg

    aja-info-flyer-anerkennung-mv.pdf

    Mecklenburg-Vorpommern

    aja-info-flyer-anerkennung-brandenburg.pdf

    Brandenburg

    aja-info-flyer-nrw.pdf

    Nordrhein-Westfalen

    aja-info-flyer-sachsen-anhalt.pdf

    Sachsen-Anhalt

    Weiterführende Informationen sind aktuell auf der AJA homepage einsehbar.